Autor Thema: Partikelfilter  (Gelesen 2713 mal)

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Offline klappie

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Partikelfilter
« am: 11. Oktober 2009, 16:14:57 »
Nachdem ich nunreichlich Informationen zum Scudo gesammelt habe und mein Grand Voyager kurz davor ist den Geist aufzugeben muss ich demnächst mal zu schlagen. Da ich aber noch icht weiß in welcher Region ich nächstes Jahr arbeiten werde, will ich mich Umweltzonenmäßig absichern, nicht dass ich dann einen unfahrbaren Wagen an der Backe habe.
Was ist also beim Diesel möglich? Tendiere ja zum 109 PS Motor.

Offline Björn

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Antw:Partikelfilter
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2009, 16:25:28 »
Generell gilt: Diesel bekommt bestenfalls die gelbe Plakette, da in Deutschland kein Partikelfilter eine Zulassung bei diesem Wagen hat. Bei diesem Motor zwar schon, aber das zählt ja nicht.
Der Benziner bekäme zwar schon die grüne Plakette, aber da der Verbrauch da knapp doppelt so hoch liegt (Diesel etwa 7 Liter, Benziner knapp 14, soweit ich weiss) käme das zumindest bei mir eh nie in Frage.
“Sind denn überall hier in den Kellern Herren im Ruhestand?”

Offline klappie

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Antw:Partikelfilter
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2009, 21:03:16 »
Super!!!
Und das vom Partikelfilterpionier Peugeot.
Gibts denn keinen Hersteller der einen Filter in Aussicht gestellt hat?

Torsten

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Antw:Partikelfilter
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2009, 05:36:50 »
nein gibt es nicht, zumindest nicht mit deutscher zulassung.

Offline naan

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Antw:Partikelfilter
« Antwort #4 am: 13. November 2009, 10:35:52 »
Staatliche Förderung noch bis 31. Dezember

Vor einiger Zeit hat alles über die Rußpartikelfilter gesprochen. Inzwischen ist es um das Thema ruhiger geworden. Aber bis zum 31. Dezember gibt es noch die staatliche Förderung für alle, die ihren Diesel mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten und dabei Geld sparen wollen.

Rußfilter beim Diesel-Pkw nachrüsten

330 Euro können sich Diesel-Fahrer mit einer Nachrüstung vom Staat holen und haben dabei zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Entweder die Steuerbefreiung, die dann so lange gilt, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist, oder die sogenannte "Barförderung". Diese hat die Regierung erst vor Kurzem beschlossen.
Wie komme ich an die Förderung?

Für beide Varianten gilt: Sobald die Werkstatt den Rußfilter eingesetzt hat, erhalten Sie eine Einbaubescheinigung. Mit der gehen Sie dann zur Zulassungsstelle und lassen dort die Umrüstung eintragen. Für die Steuerbefreiung gibt die Zulassungsstelle die Änderungen ans Finanzamt weiter und vom Finanzamt erhalten Sie dann die entsprechende Steuergutschrift. ...



Quelle: www.bayern3.de


Schade, dass es nichts gibt.
Euer Admin naan
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