Unser TÜV würde je nach Prüfer einen mittleren Schreianfall bekommen, bis zu Stilllegung des Fahrzeuges. (Oder dezent wegsehen, wenn er keinen Bock auf Diskussionen hat.) Im Falle eines Unfalls würde womöglich ein Sachverständiger dem Herrn Richter per Gutachten nahebringen, dass Du ohne ABE gefahren bist und damit mögliche Verletzungen Deiner Tochter fahrlässig mitverschuldet hast.
Ich persönlich finde die Lösung fast gut. Damit würde ich 'am nichtöffentlichen ruhenden Straßenverkehr' teilnehmen. Zwei Hinweise:
1. Die Befestigung des hinteren Gurtbandes an der Quertraverse des Sitzes könnte ein Schwachpunkt sein. Besser wäre es wohl, den Gurt gegen den Boden abzufangen.
2. Der Karabiner sieht auf den Photos zu günstig aus. Ich kann auch keine Verriegelung erkennen. Da würde ich aus dem Bergsteigerbedarf ein Teil nehmen, dass massig Bruchlast in Längsrichtung hat und eine anständige Schraubverriegelung.
Bedenke bitte, dass im Falle eines Crash ein Mehrfaches der Lasten auftritt, die Du durch eine Vollbremsung erproben konntest.
mfg
Hagen
Hinweis: In keinem Fall habe ich mich zu Modifikationen geäußert, die zu einem verkahrssicheren Zustand des Fahrzeuges beitragen könnten.
P.S. Verstehe ich richtig, dass Du den Originalgurt weiterhin verwendest, also Deine Tochter doppelt gesichert ist? Das fänd ich gut.