Und da die Drehsitze aus dem 806, Ulyssee oder Evasion mit nur einer ganz kleinen Änderung passen sollten, hätte ich zuerst nach denen geguckt. Beim C8 oder 807 habe ich keine Informationen dazu, ob man was an den Aufnahmen ändern muss.
Joe, ich vermute, dass du den Thread nur oberflächlich überflogen hast, denn die meisten deiner Anmerkungen wurden ja schon vorher besprochen. Aber das gibt mir die Chance, das mal zusammenzufassen und teilweise zu erläutern.
Erst mal zum "Steuerbetrug", das ist neu hier im Thread. Aber eigentlich ist das ganze uralt und interessiert keinen mehr. Da ging es übertrieben formuliert darum, dass man ein Anglerbett in seinen teuren Diesel schmeißt und sagt, dass sei jetzt ein Camper und kostet nur noch 250 EUR statt 440 EUR in der Steuer oder so. Diese Möglichkeit gibt es eigentlich gar nicht (mehr).
So oder so wäre das ganze hier total irrelevant: Bei mir
steigt die Steuer ja von 117 EUR auf 250 EUR, wie oben geschrieben. Viel wichtiger ist mir, ob theoretisch die Betriebserlaubnis erlischt.
Für die WoMo-Abnahme sind deutschlandweit verschiedene Instanzen mit regional leicht abweichenden Regelungen zuständig. Für "ausbaubar" gibt es zwei Definitionen.
Die strengere ist, dass der Ausbau ohne Werkzeug möglich sein muss. (Ein paar Sicherungsschrauben werden akzeptiert, aber die deutschen Hersteller von Campingboxen benutzen stattdessen nicht ohne Grund lieber zertifizierte Spanngurte.)
Die andere Definition ist, dass der Ausbau ohne größeren zeitlichen Aufwand durchgeführt werden können muss. Eine genaue Zeitdauer ist nicht definiert, ein Richtwert für die Prüfer ist 30 Minuten.
Beides wird bei mir schlicht und ergreifend nicht möglich sein, wenn ich den Ausbau so gestalte, dass ich einigermaßen komfortabel in dem Camper reisen und gleichzeitig mein Equipment transportieren kann. Hatte ich schon mehrfach geschrieben.
Was ich noch prüfen muss, ist eine Mischform. Ein Teil des Ausbaus ist fest im Kofferraum, der Rest ausbaubar. Das wäre theoretisch sicher möglich, aber unkomfortabel. Die Idee gefällt mir nicht.
Bezüglich den Sitzplätzen: Es kommt drauf an, was in deinem Schein steht! Mein bereits genanntes Beispiel war der T5 eines Kumpels, bei dem "bis zu 8 Sitzplätze" im Schein steht. Der darf auch ohne Begründung jederzeit mit 2 Sitzen fahren. Bei mir steht 5 bis 6 Sitzplätze drin, somit darf ich die Sitzbank nicht unbegründet rauswerfen. Und wie bereits gesagt, es wird normalerweise trotzdem geduldet.
Mir ging es aber um das
dauerhafte Entfernen, genau so wie du es beschriebst: Also die Sitzbank und Gurte raus, die störenden Aufnahmen entfernen und am besten alles zuschweißen. Und da sind wir schon ganz, ganz nah an der Nutzungsänderung oder Änderung der Fahrzeugart, bzw. schon mittendrin.
Das ganze ist dann natürlich auch eintragungspflichtig, denn 5 bis 6 Sitzplätze sind dann ja gar nicht mehr möglich. Gut, darüber könnte man diskutieren, aber ich
will es ja eintragen lassen, da ich jeden potentiellen Ärger vermeiden und vor allem die hintere Sitzbank auch niemals wieder benutzen möchte.
Zur Erläuterung: Die ganze Plastikverkleidung soll bei mir raus, das Auto soll gedämmt werden. Das geht nicht ordentlich, solange die Gurte und diese Böppel wo die Sitze drauf kommen drin bleiben, oder ich in der Bodenplatte Aussparungen für die Sitzböppel lasse.
Theoretisch - also rein theoretisch - könnte in deinem Beispiel jemand verlangen, dass du tatsächlich immer beide Sitzbänke dabei hast. Wird aber vermutlich und hoffentlich niemand jemals tun. Wenn Fiat jetzt so geschickt wie VW gewesen wäre und auch "bis zu 8 Sitzplätze" eingetragen hätte... Aber da hat Fiat wohl nicht mitgedacht. Aber egal, in der Praxis ist das irrelevant bei einem nicht permanenten Entfernen.
Länge 2 oder Typ 2 käme natürlich nur in Frage bei einem entsprechend gutem Angebot. Teuer ist er ja nur in der Anschaffung - die Steuer und Versicherung ändert sich ja nur unwesentlich bei einer WoMo-Zulassung. Bei meinem Kunden, der Gebrauchtwagenhändler ist, würde ich den Einkaufspreis plus 10% zahlen. Und da wäre ich schon blöd, wenn ich nicht zuschlagen würde, wenn er was passendes findet.
1,40 m Bett ist mir persönlich schnuppe. Ich stelle mir gerade vor, das Bett mit meinen Bandkollegen teilen zu müssen
Nee, danke! Genau deshalb will ich ja einen Camper! Neben dem verschwitzen, sturzbesoffenen Sänger auf dem Billardtisch der Kneipe zu schlafen, in der man gerade gespielt hat - muss nicht sein, bin ich zu alt für
Aber dafür müssen halt die verdammt große 4x10er Bassbox aus den 90ern, zwei Fünfsaiter (fanfret, groß!), 'ne 1x12er, Pedalboard, 19" Rack und so weiter noch im Scudo neben mich passen. Im Typ 1 kurz - das wird eng!
Viele Grüße
Timo