Autor Thema: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -  (Gelesen 4373 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline martinez

  • Frischling
  • *
  • Beiträge: 28
  • Baujahr: 2018
  • Land: Duetschland-NRW
  • Modell: Expert Doppelkabine
Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« am: 23. Oktober 2019, 09:18:31 »
Hallo zusammen,

ich bin nun seit einer Woche stolzer Besitzer eines Expert L3 (BlueHDI 150) mit Doppelkabine (Nutzfahrzeug) und einem zul Gesamtgewicht von 2965Kg (erhöhte Nutzlast!). Wobei die hintere max Achslast 1800kg ist. Aufgrund dessen muss ich Reifen mit mit einem Last-/Loadindex 104 fahren.
Da ich als Privatperson auch mit einer nicht erhöhten Achslast ...also Standard-Achslast auskommen würde und somit Reifen mit Last-/Loadindex 98 fahren könnte, suche ich Expert/Travellerfahrer die mir evtl dies bestätigen könnten ggfls mit einer Kopie vom Fahrzeugschein, damit ich diesen beim TÜV vorlegen kann.
Peugeot verweist mich hier an die Händler. Dort traf ich allerdings auf unwilliges Personal. Die Fahrzeugbeschreibungen/Daten im Internet zeigen immer nur von-bis Daten an, was für eine Ablastung nicht relevant/nützlich  ist. Ich bin aus dem Raum Aachen und würde mich freuen wenn mir jemand dabei helfen könnte. Alles wird vertraulich behandelt!
meine Anschrift /Kopie von meinem Perso gäbe ich als Rücksicherung, falls jemand bedenken haben sollte, dass ich damit Unfug betreiben würde.

Danke für eure Unterstützung
Viele Grüße
Martin

Offline Jensg

  • alter Hase
  • *****
  • Beiträge: 5.680
  • Baujahr: 2002
  • Land: Baden-Württemberg
  • Modell: Combinato 2.0 JTD16V
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2019, 11:26:13 »
Ablasten kannst du m.W. immer, fahre zum TÜV, der wird Leergewicht vorne und hinten wiegen, wenn du arg weit runter willst, dann das gewünschte Lastgewicht zum Achsleergewicht dazuaddieren und dir das so eintragen.
Du must dann nur noch die Reifen mit der geringsten Traglast eintragen lassen, bekommst ein neues Typenschild mit den Achslasten und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Ich hab mal aus Steuergründen meinen 5to. LKW auf 4to. ablasten lassen, kein Problem, und auch bei meinem alten Fiat 900E war das kein Problem, denn 155/13/80/C Winterreifen gabs nicht zu kaufen, also mußte die Last runter.
Eventuell läßt sich der TÜV auf eine reifentraglastabhängige Zuladungseintragung ein, die nutzt dir dann aber nix bei der KFZ-Steuer oder im Ausland, wenn du Maut nach max. Gesamtgewicht zahlen mußt.
Jens

Offline martinez

  • Frischling
  • *
  • Beiträge: 28
  • Baujahr: 2018
  • Land: Duetschland-NRW
  • Modell: Expert Doppelkabine
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2019, 11:43:16 »
Hi Jens,
ich danke dir...aber ich war ja schon beim TÜV...und genau die Bescheinigung oder soll ich mir beschaffen. Es reicht auch eine Kopie eines TRaveller/Expert, bei dem hinten die Achslast 1500kg eingetragen ist. Bei mir sind hier 1800KG eingetragen.
Da es aber für 18Zoll Reifen keine 104er Reifen gibt...muss ich also runter auf die 1500kg. Es gibt sogar Felgen für den Traveller von Alutec, wo genau die Traglasten vermerkt sind...das reicht dem aber nicht, dass es erwähnt wird...er muss es in einem amtlichen Dokument eines Fahrzeug oder vom Hersteller vorliegen haben. ...und der TÜV-Prüfer ist echt gut und willig...da mache ich ihm kein Vorwurf. Aber so schwer kann es doch nicht sein!? "Jeder" Traveller sollte doch hier 1500KG als hintere Achslast drinstehen haben, sofern der nicht mit einer erhöhten Nutzlast ausgeliefert wurde!?
VG

P.S.: Ach ja, dem TÜV seine Bedenken gehen dahin, dass er das Leergewicht nicht (exakt) finden kann und somit nicht weiß, wieviel Last im Leerzustand auf der Hinterachse ist und somit auch nicht entscheiden kann, wie wiet man mit der Achslast runter kann...bzw ablasten.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 11:44:47 von martinez »

Offline Jensg

  • alter Hase
  • *****
  • Beiträge: 5.680
  • Baujahr: 2002
  • Land: Baden-Württemberg
  • Modell: Combinato 2.0 JTD16V
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2019, 11:57:02 »
Dann lass die Karre amtlich wiegen, auf einer geeichten Fahrzeugwaage mit Wiegeschein. Dann weißt du es und der TÜV-Prüfer auch. Oft kommen da nämlich andere Werte raus als im Fahrzeugschein vermerkt.
Lt. Infos aus dem Netz ist das Fahrzeug zu 90% vollgetankt (früher 100%), alle anderen Betriebsmittel sind aufgefüllt, Werkzeug/ersatzrad usw. sind drin und der Fahrer symbolisch mit 75kg auch.
Soweit die STVZO §42. Stimmt nur in der Realität nicht. Mein Ducao hat bis zu 3.300kg drin stehen, wiegt aber lt. der STVZO Definition leer fast 3.600kg.
Nicht unwichtig, ob man 1,2to oder nur 900kg zuladen darf.
Jens

Offline martinez

  • Frischling
  • *
  • Beiträge: 28
  • Baujahr: 2018
  • Land: Duetschland-NRW
  • Modell: Expert Doppelkabine
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2019, 12:09:48 »
Ok, danke...dann muss ich mal schauen ob ich so eine amtliche Waage finde.
Einfacher wäre ein Fahrzeugschein...denn denen geht es auch nur um Zahlen und ein amtliches Dokument...ich lade noch nicht mal 300Kg in das Fahrzeug ein  :wink:

Offline Jensg

  • alter Hase
  • *****
  • Beiträge: 5.680
  • Baujahr: 2002
  • Land: Baden-Württemberg
  • Modell: Combinato 2.0 JTD16V
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #5 am: 23. Oktober 2019, 13:36:03 »
Waagen gibts z.B auf dem Wertstoffhof, auch die müssen geeicht sein. oder bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften, wenn die Bauern ihre Feldfrüchte abliefern und wiegen lassen.
Eigentlich müßte der TÜV auch auf die Inhalte der Fahrzeugscheine zugreifen können.
Jens

Offline martinez

  • Frischling
  • *
  • Beiträge: 28
  • Baujahr: 2018
  • Land: Duetschland-NRW
  • Modell: Expert Doppelkabine
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2019, 14:27:28 »
 :prost:

Offline topo

  • Senior
  • ****
  • Beiträge: 253
  • Baujahr: 2019
  • Land: D
  • Modell: SpaceTourer Feel M
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #7 am: 01. November 2019, 15:35:45 »
ES gibt den TÜV, die DEKRA und GTÜ. Und die haben alle viele Prüfer. Es könnte billiger und schneller sein einen eher auf Technik und Sicherheit als Bürokratie und Bescheinigungen fixierten Dienst/Mitarbeiter zu finden. Nach meiner Erfahrung ist der TÜV der eher teurere, unflexible Vertreter der drei Konkurrenten. Wenn es natürlich außerhalb des Ermessensspielraums des Prüfers liegt, kann man nix machen. Wieso Ablasten jetzt eine neue Messung des unveränderten Fahrzeugs erfordert ist mir schleierhaft.

Offline martinez

  • Frischling
  • *
  • Beiträge: 28
  • Baujahr: 2018
  • Land: Duetschland-NRW
  • Modell: Expert Doppelkabine
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #8 am: 12. November 2019, 14:46:28 »
In Westdeutschland ist der TÜV für Eintragungen alleiniger Vertreter.In Ostdeutschland ist es die Dekra. Somit besteht keine grosse Auswahl.

Und alle Hintergründe, warum, wieso, weshalb habe ich auch nicht.Jedoch will er nicht spaeter mal verantwortlich gemacht werden...und er waere dann auch nur Opfer des Buerokratismus.
VG

Offline topo

  • Senior
  • ****
  • Beiträge: 253
  • Baujahr: 2019
  • Land: D
  • Modell: SpaceTourer Feel M
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #9 am: 16. November 2019, 20:14:14 »
Das stimmt nicht. TÜV ist nur einer unter mehreren.
https://pruefstellen.de/tuev-dekra-kues-gtue/
« Letzte Änderung: 16. November 2019, 20:19:38 von topo »

Offline Jensg

  • alter Hase
  • *****
  • Beiträge: 5.680
  • Baujahr: 2002
  • Land: Baden-Württemberg
  • Modell: Combinato 2.0 JTD16V
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #10 am: 20. November 2019, 21:21:59 »
Bezieht sich auf HU und AU, inwieweit auch technische Veränderungen begutachtet und eingetragen werden können/dürfen, darüber gibt der Link keine Auskunft.
Jens

Offline topo

  • Senior
  • ****
  • Beiträge: 253
  • Baujahr: 2019
  • Land: D
  • Modell: SpaceTourer Feel M
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #11 am: 21. November 2019, 12:52:45 »
ich habe vor ein paar Tagen eine Einzelabnahme eines Bauteils ohne ABE durch die GTÜ bei meinem Spacetourer vornehmen lassen lassen und daraufhin vom Strassenverkehrsamt einen neuen Fahrzeugschein mit der Eintragung bekommen.

Wer genau sagt denn bitte nur der TÜV darf? Wer ist die Quelle dieser Fehlinformation?

edit: etwas offtopic ich habe auch schon von der Dekra einen Spielplatz in Westdeutschland prüfen lassen.

edit2: StVZO 19 4 c die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
« Letzte Änderung: 21. November 2019, 13:08:27 von topo »

Torsten

  • Gast
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #12 am: 21. November 2019, 13:30:18 »
Dachspoiler ist nicht ne Einzelabnahme nach §21, sondern nach §19 (glaub so war das) und das kann auch die GTÜ und selbst hier gibt es noch Abstufungen in der §19.

Nächstes Beispiel, eine Anhängelasterhöhung darf auch die GTÜ machen, aber nur weil man ihr einen wisch vom TÜV bekommt und somit keine Einzelabnahme nach §21 mehr ist, den die gab es ja schon. GTÜ darf hier nur noch den korrekten Anbau abnehmen. Die Lastprüfung usw hat ja der TÜV schon gemacht.

Aber ganz konkret auf diesen Fall hier. mein Autohaus hat mich letztens bei der Inspektion gefragt ob ich auch ablasten musste, musste ich ja nicht, weil schon vom Werk mit 1500 Kg Achslast.
Da hat er mir gesagt, da war nämlich auch einer bei der unbedingt Tieferlegung und schicke Felgen haben wollte. Die Werkstatt ist dann einfach zu DEKRA (hier im Osten Plicht) und alles wurde geändert. Ohne irgendwelche Nachweise oder KFZ-Briefe oder keine Ahnung.

Sein Prüfer hier scheint ne absolute null und minimi zu sein. Den es geht ja auch so.
Abtastung ist deutlich einfacher als eine Auflastung....

Offline topo

  • Senior
  • ****
  • Beiträge: 253
  • Baujahr: 2019
  • Land: D
  • Modell: SpaceTourer Feel M
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #13 am: 21. November 2019, 20:01:31 »
Meines Wissens sind diese ganzen Monopole seit Ewigkeiten Stück für Stück abgebaut worden und seit 2006/2008? eigentlich komplett Geschichte. Würde mich wundern, wenn da sowas simples wie Ablasten noch nicht dereguliert wäre. Dekra wäre meiner Meinung nach eher Gewohnheit als geltendes Recht. Ist jetzt nicht schlimm TÜV oder Dekra zu nehmen, aber mir fehlt die Rechtsgrundlage dafür das es Pflicht ist.

Torsten

  • Gast
Re: Peugeot Expert L3H1 Doppelkabine - Ablastung -
« Antwort #14 am: 21. November 2019, 20:26:31 »
Nix mit Regelung lockern. Genau die 2 Vereine haben es doch so verschärft, vorher war das deutlich einfacher und man konnte es überall machen lassen, auch bei der KÜS.