Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden einige interessante Ergebnisse zum Lärmschutz veröffentlicht. Hier wird deutlich, wie nötig ein Lärmschutz an der Autobahn A6 auf der Höhe Penzendorf ist und sein wird.
Lärmtechnische Untersuchungen zur Planfeststellung Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg
6-streifiger Ausbau im Abschnitt AS Schwabach-West bis AS Roth
von Bau-km 775+600 bis 781+800
Nürnberg, den 22.01.2010
Autobahndirektion Nordbayern
"Die lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass beim 6-streifigen Ausbau der A 6 ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen (Deckschicht: DStrO = -2 dB(A)) im Prognosejahr 2025 Überschreitungen der Lärm-Grenzwerte der 16. BImSchV an rund 2.500 Wohneinheiten (WE) in der Nacht bzw. an rund 450 WE am Tag auftreten würden. Bei diesem sog. „Prognose-Nullfall“ wären Lärmpegel in der Größenordnung des Nachtgrenzwertes für Wohngebiete (49 dB(A)) noch in einer Entfernung von rund 800 m zur BAB feststellbar. Die Grenzwertüberschreitungen (GWÜ) würden eine Größenordnung von 15 dB(A) und mehr in den autobahnnah gelegenen Wohngebieten erreichen."
Ergebnisse für Penzendorf:
Der Ortsrand von Penzendorf reicht vereinzelt bis ca. 170 m an die Autobahn heran, im Mittel beträgt der Abstand jedoch 250 bis 300 m. Das Wohngebiet ist von klassischer Einfamilienhausbebauung geprägt.
Das gewählte Lärmschutzkonzept sieht hier eine Steilwall-Wandkombination mit 10 m Gesamthöhe vor, die an der Rampe Heilbronn-Roth in eine ebenfalls 10 m hohe Wall-Wandkombination übergeht. Innerhalb der Anschlussstelle ist entlang der A 6 die Fortsetzung des Lärmschutzes in Form einer 5 m hohen Wand auf rund 270 m Länge vorgesehen. Die notwendige Öffnung des Lärmschutzes im Bereich der AS
Roth bewirkt eine erhöhte Lärmbetroffenheit insbesondere der Bebauung am nördlichen Ortsrand von Penzendorf. Es ergeben sich hier 21 verbleibende GWÜ, die jedoch – von einer einzigen Ausnahme abgesehen - maximal 3 dB(A) erreichen. Hinzu kommen 7 weitere GWÜ am nordwestlichen Siedlungsausläufer (Bereich Sieben Morgen) mit ebenfalls sehr geringfügigen Überschreitungswerten.
Weitere Infos:
http://www.abdnb.bayern.de/
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/strassen-undbrueckenbau/service/a6_lgr.pdf
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt3/SG32_2011_12_30_Planfeststellungsbeschluss_A6.pdf
http://www.abdnb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdnb/autobahndirektion/aktuelles/a6_planfeststellung_schwabach_roth/h_entwaesserung/806230_entwaesserungstechnische_untersuchungen_131_mu.pdf
http://www.abdnb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdnb/autobahndirektion/aktuelles/a6_planfeststellung_schwabach_roth/f_immissionen/806230_luft_112_mu.pdf
http://www.abdnb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdnb/autobahndirektion/aktuelles/a6_planfeststellung_schwabach_roth/2010_05_19_planfeststellung_a6.swf
http://www.abdnb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdnb/autobahndirektion/aktuelles/a6_planfeststellung_schwabach_roth/f_immissionen/806230_laerm_11132_mu.jpg